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Allgemeine Benutzungsordnung des Komplexes

ALLGEMEINE BENUTZUNGSORDNUNG DES KOMPLEXES 

1.      Das Thermalbad in Jelenia Gora ist Eigentum der Stadt Jelenia Gora, und sein Betreiber ist - Termy Cieplickie Sp. z o.o., ul. Park Zdrojowy 5, 58-560 Jelenia Góra.

2.      Der Komplex besteht aus den folgenden Teilen des Objekts: Eingang, Umkleideräume und Duschen, Schwimmbad-Zone, Interne Schwimmbad-Zone mit Ausrüstung, Außenschwimmbadzone, SPA-Zone, Gastronomie-Zone, Mehrzweckraum (Fitness), Fitnessraum, Parkplätze und Außenbereich vor der Eingangshalle und andere: Geschäfts-, Büro-, Sozial-und an Dritte untervermietete –Räume. 

3.      Die Schwimmbad-Zone ist sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ohne Altersgrenze  verfügbar. Der Eintritt darf einzeln oder auch in organisierten oder Freizeit-Gruppen erfolgen.  

4.      Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Anlage nur unter der ständigen Aufsicht von erwachsenen Betreuern bleiben. Die Betreuer sind für die Sicherheit ihrer Schützlinge verantwortlich und tragen Verantwortung für die von ihnen verursachten Schäden. 

5.      Die SPA-Zone ist ausschließlich für Personen über dem 16. Lebensjahr verfügbar.   

6.      Der Komplex Thermen Warmbrunnen ist ab 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.

7.      Der letzte Eintritt erfolgt um 21:00 Uhr. 

8.      Die Thermen Warmbrunnen behalten sich das Recht technische und Service-Pausen zu machen,  geschlossene Gesellschaftspartys zu veranstalten, Saison- und Feierzeit- Angebote einzuführen, die den Zugang zum Objekt einschränken oder die Öffnungszeiten des Objektes oder seines Teils verändern können.

9.      In den Stunden von 6.00 bis 09.00 Uhr geöffnet ist nur das Schwimmbad und eins der Thermalbecken (ohne Rutschen, Planschbecken, SPA-Zone und gewählten  Wasserattraktionen). 

10.  Reservierung von Schwimmbahnen erfolgt mindestens einen Tag Voraus, per Email oder per Telefon beim Kundenservice oder bei der Abteilung für Verkauf und Marketing – Kontakt auf der Webseite: www.termycieplickie.pl . 

11.  Vor dem Eintritt in den Komplex und vor der Benutzung der einzelnen Geräten, ist es erforderlich sich mit der vorliegenden Benutzungsordnung und mit den Anwendungsvorschriften der Schwimmbad-Attraktionen und der SPA-Zone vertraut zu machen. Jeder Benutzer des Komplexes ist verpflichtet die Aufzeichnungen der Benutzungsordnung zu beachten und die Empfehlungen der Bedienung zu befolgen (Gesetz vom 18. August 2011 r über die Sicherheit von Personen im Wasserbereich Dz.U. Nr. 208 Pos.1240; Art.3 Pkt.1). Der Kauf einer Eintrittskarte und Eintritt durch das Tor ist der Kenntnis und voller Akzeptanz, sowie mit der Zustimmung für bedingungsloses Beachten der Aufzeichnungen der Benutzungsordnung gleichwertig.  

12.  Auf dem Gebiet des Objektes gibt es ein Video-Überwachungssystem mit Datenaufzeichnung und die Kameraaufzeichnungen können als Grundlage gelten die Benutzer, die Benutzungsordnung und Anweisungen nicht beachten, zur Verantwortung zu ziehen. Die Leitung des Objektes garantiert, dass die Überwachung so geführt wird, die persönliche Güter und Würde der Benutzer nicht verletzt werden.  

13.  Benutzer des Objektes sind verpflichtet: 

a.      die Kennzeichnung, Benutzungsordnungen und Anordnungen der Bedienung zu beachten

b.      ihre Aktivitäten an ihre Möglichkeiten und aktuelle Bedingungen anzupassen, 

c.       besonders vorsichtig auf der Treppe, in Übergängen und Podesten sein, insbesondere, wenn diese nass sind, 

d.      die Ausrüstung bestimmungsgemäß und der ausgeübten Aktivität entsprechend zu benutzen, 

e.      die Rettungsdienste unverzüglich über einen Unfall, vermisste Personen oder andere Ereignisse, die die Sicherheit  beeinträchtigen können zu benachrichtigen  (Gesetz vom 18. August 2011 r über die Sicherheit von Personen im Wasserbereich Dz.U. Nr. 208 Pos.1240; Art.3 Pkt.2,3,4 i 5). 

14.  Personen, die auf dem Gebiet des Objektes gegen die öffentliche Ordnung oder  Sitten verstoßen, vulgäre Ausdrücke verwenden, andere Benutzer des Objektes einer Gefahr aussetzen  sowie Personen, die die Aufzeichnungen der vorliegenden Benutzungsordnung, der detaillierten Ordnungen oder die Anordnungen der Bedienung des Komplexes nicht beachten, können aus dem Gebiet des Objektes beseitigt werden, wobei sie zugleich die fälligen Zahlungen zu regeln haben, unabhängig davon, dass die Sache eventuell auch auf den rechtlichen Weg in Form eines Straf- oder Zivil-rechtlichen Verfahrens gerichtet wird. 

15.  Detaillierte Regeln für die Verwendung der verschiedenen Zonen und Geräte werden durch detaillierte Benutzungsordnungen geregelt, die im Objekt und auf der Webseite www.termycieplickie.pl  zu finden sind.  

16.  Jeder Benutzer der Wasserattraktionen ist verpflichtet sich mit den detaillierten Benutzungsordnungen vertraut zu machen und dieses zu beachten.  

17.  Es ist verboten Kinder und Jugendliche in der Schwimmbad-Zone ohne Aufsicht zu lassen. 

18.  Organisierte Gruppen sind vor dem Eintritt ins Objekt verpflichtet, sich beim Kunden-Service zu melden um die Bedingungen abzustimmen, wie das Objekt und die Wasserattraktionen zu benutzen sind. Eine organisierte Gruppe ist zusätzlich verpflichtet die Aufzeichnungen der Benutzungsordnung für organisierte Gruppen zu beachten, die beim Kunden-Service und auf der Webseite  www.termycieplickie.pl  zu finden sind. 

19.  Im Komplex gilt folgende Ton-Signalisierung: 

a.      eine Serie von kurzen Töne - ALARM – Aufruf für alle Benutzer das Schwimmbecken  sofort zu verlassen und die Anweisungen von Rettungsschwimmern und Bedienung des Komplexes nachzufolgen,

b.      langer Ton – Abschluss der Veranstaltung – sofortiger Ausstieg aus dem Wasser, 

c.       kurzer Ton – Befehl die Bemerkungen und Meldungen des Rettungsschwimmers und der Bedienung zu beachten.

20.  In den Becken der Schwimmbad - Zone werden folgende Teile angewiesen: 

a.      Planschbecken - Zone – bis 0,6 m tief

b.      Zone für Nicht-Schwimmer – bis 1,1 m tief

c.       Zone für Schwimmer – über 1,1 m tief

21.  Die tatsächlichen Tiefen in den einzelnen Zonen werden in Form von Piktogrammen an den Wänden der Schwimmbecken oder in derer Nähe angegeben. 

22.  Die Nicht-Schwimmer dürfen nur die Zonen für Nicht-Schwimmer benutzen, mit der besonderen Beachtung der Rutschen. 

23.  Die Abrechnung der Aufenthalt in Warmbrunnen-Thermen erfolgt auf Grund der Preisliste, die im Kunden-Service und auf der Webseite www.termycieplickie.pl  zu finden ist. 

24.  Der Eintritt zu den gebührenpflichtigen Zonen des Objektes (Schwimmbad-Zone, Außenschwimmbad-Zone, SPA-Zone) erfolgt auf Grund von einem Transponder des elektronischen Kundenbedienungssystems  (ESOK), der nach dem Kauf einer Dienstleistung gemäß der gültigen Preisliste vergeben wird.  

25.  Der Transponder berechtigt dazu, die Geräte zu benutzen und die Zonen in Anspruch zu nehmen, für die er gekauft wurde und ist am Ausgang an der Kasse des Schwimmbads  zurückzugeben und abzurechnen. 

26.  Durchgang durch die Tore zwischen den Zonen bedeutet, dass sich der Benutzer verpflichtet, sämtliche detaillierten Benutzungsordnungen, Anordnungen und Anweisungen, die zur Sicherstellung der Sicherheit  im Objekt dienen, zu beachten und er stimmt auch zu, sein Abbild durch das Überwachungssystem aufzuzeichnen. 

27.  Verlust oder Beschädigung des Transponders ist mit der Gebühr von 250 PLN pro Einheit verbunden. 

28.  Die Gebühr für den Aufenthalt im Schwimmbad wird vorab nach der Preisliste eingezogen.

a.      über die Zeit des Aufenthaltes entscheidet der Gast des Komplexes, indem er den Kauf einer entsprechenden Eintrittskarte deklariert, 

b.      über die Art der Eintrittskarte (Verfügbarkeit der Dienstleistungen) entscheidet der Gast des Komplexes, indem er den Kauf einer entsprechenden Eintrittskarte deklariert,

c.       eine Gebühr  für ungenutzte Zeit wird nicht zurückerstattet,

d.      für die überschrittene Aufenthaltszeit wird eine zusätzliche Gebühr angerechnet.

29.  Der Gast des Komplexes hat sein Recht, eine Eintrittskarte konkreter Art, sein Recht auf Vergünstigung und zur Verfügbarkeit der geforderten Dienstleistungen zu beweisen. Die Vorlage einer entsprechenden Berechtigung erfolgt im Kunden-Service, direkt vor der Aktivierung eines Entsprechenden Transponders. 

30.  Die Aufenthaltszeit im Komplex wird berechnet ab dem Zeitpunkt  der Aktivierung des Transponders am Kunden-Service bis zur dessen Abrechnung. 

31.  Die volle Gebühr für die Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Zonen, für zusätzliche Dienstleistungen und für die überschrittene Aufenthaltszeit muss vor dem Verlassen der gebührenpflichtigen Zone beglichen werden. Als eine Bestätigung der Abrechnung gilt ein Steuerbeleg und auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt.  

32.  Alle Beschwerden und Erstattungen werden nur auf Grund von einem Steuerbeleg geprüft.  

33.  Es ist verboten, das Objekt mit Transponder zu verlassen.  

34.  Nach der Aktivierung des Transponders (Eintritt), verursacht die Rückkehr in die gebührenfreie Zone, die Stornierung der entrichteten Eintrittsgebühr. 

35.  Bedienung des Objektes kann den Zugang zu den einzelnen Zonen vorübergehend begrenzen, wegen des Limits der Personen, die sich  in den Zonen zugleich aufhalten dürfen. 

36.  Schuhwechsel  gegen Schwimmbad-Schuhe erfolgt vor dem Eintritt in die gebührenpflichtige Zone. Nach der Beendigung des Aufenthaltes in der Schwimmbad-Zone, erfolgt der Schuhwechsel nach dem Verlassen der Umkleideräume – hinter den Toren.  

37.  Umzug in einen Badeanzug erfolgt in den Umkleideräumen.  

38.  Benutzer der Schwimmbad- und SPA-Zonen sind verpflichtet ihre Kleidung, Taschen und alle Gegenstände in Schließfächern im Umkleideraum zu bewahren.  

39.  Für die, in Schließfächern gelassenen Wertsachen, haftet die Bedienung des Komplexes nicht. 

40.  Vor dem Verlassen des Umkleideraumes soll sichergestellt werden, ob das Schließfach verschlossen ist. Für Sachen, die in offenen Schließfächern oder ohne Aufsicht gelassen wurden, haftet die Bedienung des Komplexes nicht.  

41.  Die Bedienung kann Personen den Eintritt ins Objekt verweigern, die ihrer Meinung nach: 

a.      sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel befinden,

b.      sich laut, unzivilisiert, aggressiv benehmen, oder auf irgend eine Art und eise Anderen bei der Erholung stören können, 

c.       die allgemeine Standards der Körperpflege nicht erfüllen,

d.      derer Gesundheitszustand für die anderen schädlich sein könnte (Wunden, Verletzungen, Hauterkrankungen, ansteckende Krankheiten usw.).

e.      Verbände am Körper tragen.

42.  Vor dem Eintritt in die Schwimmbad-Zone sind das genaue Waschen des ganzen Körpers unter der Dusche, sowie Füssen Desinfektion pflichtig.  

43.  Im Bereich der Schwimmbad-Zone, Außenschwimmbad-Zone und in der SPA-Zone ist ein reiner, hygienischer und ästhetischer Badeanzug pflichtig.  Der Badeanzug darf keine Reißverschlüsse, Metall- oder Kunststoff-Einsätze haben, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit des Benutzers bilden könnten, und die zur Beschädigung der Ausrüstungselemente des Schwimmbads führen könnten : 

                                                              i.      für Frauen ein- oder zwei-teilig, hauteng,

                                                             ii.      für Männer hautenge Badehosen, maximal bis zur Mitte des Oberschenkels lang. 

44.  In der SPA-Zone sollte der Badeanzug zusätzlich noch beständig gegen die Hitze sein (Metallteile können zu Verbrennungen führen, Kunststoffteile können beschädigt werden).

45.  Kinder unter 3 Jahren, die Schwimmbad benutzen müssen Einweg-Schwimmwindeln anhaben. 

46.  Es ist verboten irgendeine Zone des Komplexes nackt zu benutzen.

47.  Rettungsschwimmer sind Personen in Anzügen mit der Anschrift „Ratownik”. 

48.  Die Benutzung der Wasserattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr der Benutzer. Die gesundheitlich instabile Gäste sollen die Attraktionen mit besonderer Vorsicht (oder nach Absprache mit ihrem Arzt) genießen.  Jeder Benutzer ist verpflichtet sich mit den Eigenschaften des Thermalwassers, das sich in den Becken befindet, vertraut zu machen.  

49.  Mit der Aufsicht der Rettungsdienst sind alle Poolbecken und Wasserattraktionen umfasst. In den Planschbecken werden die Kinder durch ihre Betreuer ständig beaufsichtigt.  

50.  Die Leitung behält sich die Möglichkeit die einzelnen Zonen und Attraktionen des Komplexes vorläufig außer Betrieb zu nehmen, mit besonderer Berücksichtigung der Außenpools-Zone. 

51.  Die vorläufig außer Betrieb genommenen Zonen des Objektes und Wasserattraktionen werden sichtlich markiert und derer Nutzung ist zu dieser Zeit verboten.  

52.  Beim Gewitter sind die Benutzer verpflichtet die Außenpools und die Innen-Außenpools unverzüglich zu verlassen.  

53.  Als Signal zum unverzüglichen Aussteigen aus dem Wasser gilt ein Tonsignal. Nach dem Ertönen des Signals hat man das Becken zu verlassen und auf weitere Anweisungen der Rettungsschwimmer oder des Personals zu warten.  

54.  Im Bereich der Schwimmbahnen gilt der Rechtsverkehr, die Bahnen entlang. Die maximale Anzahl der Personen, die sich zugleich auf einer Schwimmbahn bewegen darf nicht 6 Personen überschreiten.  

55.  Damit die Vorsätze der Hygiene und der Sicherheit eingehalten werden, dürfen die Benutzer des Komplexes nicht: 

a.      trotz des Verbots der Rettungsschwimmer, beim Mangel an Dienst der Rettungsschwimmer und während einer Rettungsaktion,  ins Wasser einzusteigen,   

b.      unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel zu bleiben, 

c.       Alkoholgetränke und Rauschmittel mitzubringen,

d.      ins Wasser in Badeanzügen oder mit Gegenständen einzusteigen, die sichtbar verschmutzt sind, oder die das Wasser verschmutzen könnten,

e.      die Wasserattraktionen und Rutschen widersprüchlich mit den detaillierten Benutzungsordnungen zu nutzen 

f.        Tauchen und ins Wasser Springen ohne dafür eine eindeutige Zustimmung  eines Rettungsschwimmer zu haben,

g.      Hineinbringen der Gegenständen aus Glass, Metall, die scharf oder brüchig sind, und die gefährlich sein können, 

h.      Laufen, schubsten und ins Wasser werfen, schreien und sich auf eine Art und Weise benehmen, die die Sicherheit bedroht und die Erholung der anderen Benutzer beeinträchtigt, 

i.        falsche Alarme auslösen,

j.        irgendwelche Gegenstände ins Wasser werfen,

k.       Turnen oder spielen an den Eingangsleitern, Geländern, Brücken, Übergängen usw.

l.        Ein- und Aus-Steigen aus dem Wasser außer den dazu bestimmten Stellen (Leiter, Treppen, Strandbereich am Außenschwimmbad), 

m.    Betreten der Rettungsschwimmerstände und Benutzen die Rettungsausrüstung außer den Notfällen, 

n.      die Räume und Schwimmbecken auf irgendeine Art und Weise zuzumüllen oder zu  verunreinigen,

o.      chemische Mittel (einschließlich der hygienischen und kosmetischen Mittel) in den Schwimmbecken und in Außenpools zu benutzen, 

p.      Geräte und Ausrüstung des Objektes zu zerstören,

q.      mobile Ausrüstung ohne Zustimmung von Rettungsschwimmern oder Bedienung zu bewegen (bezieht sich nicht auf Liegestühle), 

r.       elektrische und Musik-Geräte einzutragen,

s.       in den Schwimmbecken, Umkleideräumen und Duschen, sowie auch in den Verkehrssträngen Kaugummi kauen und essen, ausschließlich der dazu bestimmten Plätzen, d.h. Gastronomie-Zone, 

t.        Schuhe und Handtücher in Kommunikationszonen und an den, Überläufen zu hinterlassen, 

u.      Tiere einführen, Rollschuhlaufen, Radfahren, Brettfahren und Gegenstände eintragen, die die Kommunikation im Objekt,

v.       Mauer, Zäune, Gelände, Blumenbeete, Elemente der Kleinarchitektur und andere Konstruktionselemente und die dazu nicht bestimmte Einrichtungen zu betreten, 

w.    Notdurft außer WC zu verrichten.

56.  Nutzung der Liegestühle ist in speziell dazu bestimmten Zonen der Schwimmhalle und der Außenschwimmbad-Zone und im Abstand von 2 m davon zugelassen. Liegestühle und Stühle dürfen nicht in den Schwimmbecken und im Abstand von 2m davon gestellt werden.  

57.  Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Korrekturbrille sollen so befestigt werden, dass diese nicht fallen.  

58.  Trockner und andere elektrische Geräte sind nur in der trockenen Zone des Objektes und an den dazu ausgewiesenen Stellen zugelassen. 

59.  Auf dem Gebiet der Schwimmbad-Zone und der SPA-Zone gilt das völlige Verbot  eigene Trockner und andere elektrische Geräte einzutragen und zu benutzen. 

60.  Das Eintragen und Benutzen von eigener Sport- und Freizeit-Ausrüstung  darf nur nach einer Zustimmung von den Rettungsschwimmern erfolgen. 

61.  Personen, die die Ausrüstung oder Geräte im Objekt zerstören tragen volle finanzielle Verantwortung für die Schäden.  Für die, durch Minderjährigen zugefügten Schäden, haften ihre Betreuer. 

62.  Die auf dem Gebiet des Objektes gefundenen Sachen sollen dem Personal übergeben werden. Kunden-Service gibt die gefundenen Sachen nach der Identifizierung durch den Eigentümer, in der Frist von 7 Tagen ab dem Tag, wann diese gefunden wurden, aus. 

63.  Jede Erwerbstätigkeit im inneren des Objektes – einschließlich der Schwimmunterrichte gegen Belohnung , Handel, Catering, Club-Events, Sportveranstaltungen und andere sind nur nach Abschluss von entsprechenden Verträgen mit einem Vertreter der Leitung des Komplexes zugelassen. 

64.  Alle Bemerkungen und Anträge sind beim Kunden-Service zu melden.

65.  Über andere Sachen, die mit diesem Benutzungsordnung nicht beinhaltet wurden, entscheiden die allgemeinen Vorschriften und die Leitung des Komplexes.

66.  Der Komplex haftet nicht für Ereignisse, die aus der Nichtbeachtung der vorliegenden Benutzungsordnung  resultiert haben. 

67.  Der Kauf von Eintrittskarten ist der Akzeptanz der Benutzungsordnung gleichbedeutend. 

 

Liste der Notrufnummern: 

Rettungsdienst – 999 

Feuerwehr – 998 

Polizei – 997