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Benutzungsornung für organisierte Gruppen

 

BENUTZUNGSORNUNG FÜR ORGANISIERTE GRUPPEN

I.                    Allgemeine Vorschriften

1.      Unter dem Begriff einer Organisierten Gruppe sind wenigstens 10 Personen ohne Altersgrenze zu verstehen, die den Komplex Thermen Warmbrunnen gemeinsam und unter der Aufsicht von einem Instruktoren, Trainer, Lehrer oder einer anderen berechtigten Person, die weiter als Gruppenleiter bezeichnet wird, benutzen. 

2.      Die Benutzungsordnung für organisierte Gruppen gilt mit der Allgemeinen Benutzungsordnung und mit den detaillierten Gebrauchsanweisungen der einzelnen Attraktionen und Zonen des Komplexes zusammen. 

3.      Organisierte Gruppen, die aus über 30 Mitglieder bestehen, können den Komplex nach Absprache ihrer Ankunftszeit mit der Abteilung für Verkauf und Marketing oder mit der Kunden-Service, benutzen. Der Absprache muss ein Telefonkontakt oder eine E-Mail Nachricht, wenigstens ein 1 Tag vor der geplanten Ankunft, vorangehen.   

4.      Von einem Gruppenleiter darf eine Gruppe beaufsichtigt werden, die aus max. (eine der unten stehenden Optionen):

a.      30 volljährigen Mitglieder,

b.      15 minderjährigen Mitglieder oder volljährigen Schüller,

c.       10 Mitglieder im Vorschulalter

d.      festgesetzten und durch die Bedienung des Komplexes akzeptierte Anzahl der Behinderten, vom Behinderungsgrad und Gesundheitszustand der Pflichtlinge abhängig, besteht. 

5.      Sollen die Gruppen größer, als die im Pkt. 4 aufgeführten sein, so müssen diese geteilt werden und es ist erforderlich mehrere Gruppenleiter zu berufen. 

 

II.                  Leiter einer organisierten Gruppe

1.                  Der Gruppenleiter vertritt eine Institution, Organisation, einen Rechtsträger oder eine Bildungseinrichtung und ist zur entsprechenden Pflegen, Aufsicht und Kontrolle über das Verhalten der ihm anvertrauten Gruppenmitglieder.

2.                  Der Gruppenleiter trägt volle Verantwortung für die von ihm beaufsichtigten Personen.  

3.                  Der Gruppenleiter ist dafür verantwortlich, dass die Gruppe wenigstens 15 Minuten vor dem abgemachten Termin der Veranstaltungen eintrifft. Direkt nach dem Eintritt in den Komplex meldet sich der Gruppenleiter an die Kasse um die Bedingungen für die Nutzung des Komplexes abzumachen. 

4.                  Der Gruppenleiter ist verpflichtet über eine vollständige Liste der Gruppenmitglieder zu verfügen. 

5.                  Der Gruppenleiter ist verpflichtet über die vollständige Informationen über den physischen, psychischen und Gesundheits- Zustand der Gruppenmitglieder zu verfügen und er erklärt, dass diese, die Nutzung der Thermen Warmbrunnen erlauben. Der Gruppenleiter weiß auch die Schwimmkenntnisse aller Gruppenmitglieder und dem Wissen gemäß, im Einvernehmen mit einem Rettungsschwimmer, gestaltet er das Aufenthaltsprogramm in der Schwimmbad-Zone, was auch die Benutzung durch die Gruppenmitglieder der Wasserattraktionen beinhaltet. 

6.                  Der Gruppenleiter ist verpflichtet die Gruppe mit der Allgemeinen Benutzungsordnung und mit allen erforderlichen detaillierten Benutzungsordnungen vertraut zu machen.  Der Eintritt der Gruppenmitglieder durch die Tore ist mit der Kenntnis und mit voller Akzeptanz  sowie mit der Zustimmung für das bedingungslose Beachten der Aufzeichnungen der Benutzungsordnungen gleichbedeutend. 

7.                  Eintritt der Gruppenleiter in das Schwimmbad ist kostenlos.

8.                  Die organisierten Gruppen ohne einen kompetenten und berechtigten Gruppenleiter werden in den Komplex nicht hineingelassen.   

 

III.                Aufenthalt einer Gruppe im Komplex Thermen Warmbrunnen 

1.      Die Gruppenleiter sind verpflichtet sich in einen Badeanzug oder Turnanzug umzukleiden und die ganze Zeit in der Schwimmhalle zusammen mit der Gruppe bleiben und das Verhalten ihrer Mitglieder zu beaufsichtigen.

2.      Pflichten eines Gruppenleiters:

a)      Die Gruppe in die Haupthalle eizuführen und auf den Platz, wo auf  den Eingang zu den Umkleideraum (Schuhaustausch an den Schließfächern) zu warten ist, hinzuweisen,

b)      Die Gruppenmitglieder mit der Allgemeinen Benutzungsordnung, den Benutzungsordnungen der Wasserattraktionen und mit anderen Benutzungsordnungen vertraut zu machen und sie zum Beachten derer Aufzeichnungen zu verpflichten, 

c)      Erklärung eines Gruppenleiters auszufüllen und zu unterzeichnen,

d)      Alle mit Gruppeneintritt verbundenen Formalitäten an der Kasse zu erledigen, Transponder aufzunehmen und an die Gruppenmitglieder zu verteilen, 

e)      Die Pflichtlinge über die Art und Weise der Benutzung der Schuhschließfächer, des Umkleideraums, der elektronischen Schlösse und der Transponder zu belehren,  

f)       die Gruppe in den Umkleideraum einzuführen und  darauf zu achten, dass sich die Gruppenmitglieder in Badeanzüge umkleidet haben, ihre Kleidung in Schließfächer hingetan und die Schließfächer korrekt geschlossen haben; dann die Gruppe aus dem Umkleideraum  in die Waschräume und Sanitäranlagen einzuführen,  

g)      Darauf zu achten, dass die Gruppenmitglieder die Pflicht beachten, Toiletten und Duschen vor, und nach  - beziehungsweise auch während, des Aufenthalts in der Schwimmbad-Zone , zu benutzen, 

h)      Darauf zu achten, dass die Badeanzüge der Gruppenmitglieder den Standards der Art, der Vollständigkeit und der Hygiene entsprechen, 

i)        Darauf zu achten, dass die Gruppenmitglieder ihre ganze Körpern sorgfältig, mit Anwendung der Hygienemitteln waschen, und dann die Gruppe aus den Waschräumen in die Schwimmbad-Zone zu führen, wo zusätzlich darauf zu achten ist, dass alle Gruppenmitglieder den Fußdesinfektionsmittel benutzen,  

j)        Kontaktaufnahme mit dem Leiter der Rettungsschwimmerschicht, direkt nach dem Betreten der Schwimmbad-Zone und Absprache der Grundsätze der Benutzung des Komplexes durch die Gruppe, 

k)      Die Gruppe zu sammeln und bei der Anwesenheit eines Rettungsschwimmer die Personenanzahl der Gruppe nachzuprüfen, 

l)        Das Verhalten der Gruppenmitglieder während des ganzen Aufenthalts in der Schwimmhalle und der Benutzung der Wasserattraktionen ständig zu kontrollieren, alle nötigen Tätigkeiten zu unternehmen, die dem Erhalten der Sicherheit und Ordnung sowie dem Verhindern von Benutzungsordnungs- oder Sozialnormen-Verstöße dienen,   

m)   Anwesenheit in der SPA-Zone nur während derer Benutzung durch die Gruppenmitglieder (bezieht sich nicht auf Gruppen von Kindern und Jugendlichen; die SPA-Zone ist für Personen unter dem 16. Lebensjahr nicht erlaubt) 

n)      nach Ablauf der Aufenthaltszeit, die Gruppe zu sammeln, Personenanzahl nachzuprüfen, einem Rettungsschwimmer den Abschluss der Veranstaltungen zu melden und die Gruppe aus der Schwimmhalle in die Waschräume, Sanitäranlagen und Umkleideräume auszuführen, 

o)      Darauf zu achten, dass die Schließfächer entleert werden, und dass die Gruppenmitglieder alle persönlichen Sachen mitnehmen, sowie nachzuprüfen, dass jedes der verlassenen Schließfächern offen und mit verstecktem Schlossriegel gelassen ist,  

p)      Von allen Gruppenmitglieder die Transponder zu sammeln und diese an der Schwimmbadkasse abzurechnen, 

q)      Die überschrittene Aufenthaltszeit und alle mit Transponders durch die Gruppenmitglieder abgerechneten Dienstleitungen, der gültigen Preisliste gemäß, abzurechnen,  

3.      Der Gruppenleiter überwacht ständig die Gruppe und trägt rechtliche Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitglieder: 

a)      im Umkleideraum,

b)      in allen Zonen des Komplexes Thermen Warmbrunnen (sowohl in den gebührenpflichtigen, als auch in den gebührenfreien Zonen),

c)      in den allgemeinzugänglichen Räumen des Komplexes Thermen Warmbrunnen,

d)      auf dem Parkplatz und auf dem ganzen Außengebiet, das von Thermen Warmbrunnen verwaltet wird.

4.      Bei Zweifel in Bezug auf die Personenanzahl der Gruppe während ihres Aufenthalts im Schwimmbad und nach dem Ausstieg aus dem Wasser, ist sofort Notdienst zu benachrichtigen 

5.      Der Gruppenleiter soll sich während der Veranstaltungen im Wasser an einem solchen Ort in der Nähe vom Wasserspiegel befinden, aus dem er alle Teilnehmer sieht, und von ihnen auch gesehen wird.

6.      Dem Gruppenleiter ist es nicht erlaubt, die Gruppenmitglieder zur Benutzung der Schwimmbadattraktionen zu zwingen. 

 

IV.                Abrechnung der Gruppe, Abschluss des Aufenthalts und Allgemeine Vorschriften 

1.      Der Gruppenleiter und die Gruppenmitglieder  sind verpflichtet die Anweisungen der Rettungsschwimmer und der Bedienung bedingungslos zu beachten. 

2.      Verlust oder Beschädigung des Transponders ist mit der Gebühr von 100 PLN pro Einheit verbunden.

3.      Der Gruppenleiter ist für die Zahlung bei der Kasse für die überschrittene Aufenthaltslänge und alle, mit Transponder durch alle Gruppenmitglieder abgerechneten Dienstleistungen, der gültigen Preisliste gemäß, verantwortlich.

4.      Der Gruppenleiter trägt die Verantwortung für alle Schäden, die durch die Gruppenmitglieder, während ihres Aufenthalts im Komplex, verursacht wurden. 

5.      Der Gruppenleiter trägt die Verantwortung für alle Unfälle, die auf Grund der Verletzung durch die Gruppenmitglieder der gültigen Vorschriften, Benutzungsanweisungen und Verhaltensnormen, entstanden sind. 

6.      Vor jeder Einführung einer Gruppe auf das Objekt ist der Gruppenleiter verpflichtet, das Formular „Erklärung eines Gruppenleiters“ auszufüllen und zu unterzeichnen, damit die Grundsätze der Benutzung des Objektes und Angaben der Gruppenmitglieder bestimmt werden – das Formular ist an der Rezeption zu erhalten oder der Webseite www.termycieplickie.pl zu entnehmen.

7.      Die in der „Erklärung eines Gruppenleiters” enthaltenen Personenangaben sind geheim, werden den Vorschriften über Personendatenschutz gemäß gespeichert und werden ohne Zustimmung des Gruppenleiters zu Vermarktungszwecken nicht weiterverwendet. 

8.      Sollen ernste Verstöße gegen die Aufzeichnungen der im Komplex geltenden Benutzungsordnungen festgestellt werden, so haben die Rettungsschwimmer und der Bedienungspersonal das Recht, der ganzen Gruppe das weitere Benutzen des Komplexes zu verbieten, und diese aus dem Gebiet des Komplexes zu entfernen.  

Erklärung eines Gruppenleiters - Download

 

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR FREIZEIT-GRUPPEN 

1.      Die Benutzungsordnung für Freizeit-Gruppen gilt mit der Allgemeinen Benutzungsordnung und mit den detaillierten Gebrauchsanweisungen der einzelnen Attraktionen und Zonen des Komplexes zusammen. 

2.      Unter dem Begriff einer Freizeit-Gruppe verstehen sich wenigstens 10 Personen, die den Komplex Thermen Warmbrunnen zusammen benutzen. 

3.      Eine Freizeit-Gruppe kann aus Personen, ohne Altersgrenze bestehen, unter der Bedingung, dass jeder Minderjährige Mitglied der Gruppe von einem seinen Eltern oder Betreuer beaufsichtigt wird. 

4.      Freizeit-Gruppen, der Personenanzahl ungeachtet, können den Komplex nach Absprache ihrer Ankunftszeit mit der Abteilung für Verkauf und Marketing oder mit der Kunden-Service, benutzen. Der Absprache muss ein Telefonkontakt oder eine E-Mail Nachricht, wenigstens ein 1 Tag vor der geplanten Ankunft, vorangehen.   

5.      Eine Freizeit-Gruppe, die ihre Ankunftszeit wenigstens 1 Tag voraus nicht abstimmt, hat kein Recht auf die Gruppenermäßigung. Diese Bedingung betrifft nicht die Gruppen, die ihren Aufenthalt durch einen Partner der Thermen Warmbrunnen reserviert oder bezahlt haben (Hotels, Führer, Tour-Operatoren). 

6.      In einer Freizeit-Gruppe trägt jeder Mitglied der Gruppe individuell die Verantwortung für eigene Sicherheit. Für Minderjährige tragen die Verantwortung alle erwachsenen Mitglieder der Gruppe.  

7.      Eine Freizeit-Gruppe betritt und verlässt den Komplex gemeinsam. 

8.      Die erwachsenen Mitglieder der Gruppe sind verpflichtet die minderjährigen Mitglieder dieser Gruppe ständig zu beaufsichtigen, zu beobachten und zu kontrollieren.   

9.      Die minderjährigen Mitglieder der Gruppe dürfen nicht die SPA-Zone betreten.  

10.  Mitglieder einer Freizeit-Gruppe sind verpflichtet sich mit der Allgemeinen Benutzungsordnung sowie mit allen notwendigen detaillierten Benutzungsordnungen vertraut zu machen. Der Eintritt der Mitglieder der Gruppe hinter die Tore ist mit den Kenntnissen, voller Akzeptanz, und mit der Zustimmung für bedingungsloses Beachten der Aufzeichnungen der Benutzungsordnungen gleichbedeutend.  

11.  Mitglieder einer Gruppe sind verpflichtet die Anweisungen der Rettungsschwimmer und der Komplexbedienung bedingungslos zu beachten. 

12.  Die Mitglieder der Gruppe haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung bei der Kasse für die überschrittene Aufenthaltslänge und alle, mit Transponder durch alle Gruppenmitglieder abgerechneten Dienstleistungen, der geltenden Preisliste gemäß.  

13.  Die Mitglieder der Gruppe haften gesamtschuldnerisch alle durch Gruppenmitglieder verursachten Schäden, die entstanden sind, während die Gruppe im Komplex blieb.  

14.  Verlust oder Beschädigung des Transponders ist mit der Gebühr von 150 PLN pro Einheit verbunden. 

15.  Sollen ernste Verstöße gegen die Aufzeichnungen der im Komplex geltenden Benutzungsordnungen sowie gegen die bestimmten soziale Normen und Regeln des zivilisierten Verhaltens  festgestellt werden, so haben die Rettungsschwimmer und der Bedienungspersonal das Recht, den einzelnen Gruppenmitglieder oder der ganzen Freizeit-Gruppe das weitere Benutzen des Komplexes zu verbieten, und diese aus dem Gebiet des Komplexes zu entfernen.